Hier können Sie noch einmal nachlesen, was im SSV
Freudenberg e.V. geschah:
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Jugend-Stadtmeisterschaften
im Beach-Volleyball
wann:02.07.2011
- 11.00 Uhr
Ort:RWE
Arena Schulzentrum Büschergrund
Ausrichter: VC
73 Freudenberg
Ausschreibung
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| 24.06.2011 |
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Stadtmeisterschaften im leichtathletischem
3-Kampf
wann:23.06.2011
Ort:Sportarena
Niederndorf
Ausrichter: CVJM
Niederndorf
Ausschreibung
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| 29.05.2011 |
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Stadtmeisterschaften
im Badminton
wann:18.06
+ 19.06.2011
Ort:Turnhalle
Schulzentrum Büschergrund
Ausrichter: TSV
Oberfischbach
Einladung
Plakat
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| 04.01.2011 |
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35. Stadtmeisterschaften
im 2, 5, 10 km-Lauf im Zuge des 15. Büscherwaldlaufes
wann:28.05.2011
Ort:Turnhalle
Schulzentrum Büschergrund
Ausrichter: TV
Büschergrund
Siegerliste Stadtmeisterschaft
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| 29.05.2011 |
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Stadtmeisterschaften
im Schwimmen
wann:12.03.2011
Ort:Hallenbad
Freudenberg
Ausrichter: TV
Büschergrund, DLRG Freudenberg
Ausschreibung
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Mitgliederversammlung
des
KSB Siegen-Wittgenstein
Die nächste ordentlichen
Mitgliederversammlung des Kreissportbundes Siegen-Wittgenstein
e.V. findet am
Mittwoch, den 07. September 2011, 19:00 Uhr
in der Bismarckhalle - Großer Saal -
Bismarckstr. 47,
57076 Siegen-Weidenau statt. |
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KSB sucht hauptamtliche
Mitarbeiter/in
Der Kreissportbund Siegen-Wittgenstein
ist die Dachorganisation des gemeinnützig organisierten
Sports im Kreis Siegen-Wittgenstein.
Er vertritt in dieser Funktion die Interessen von
Sporttreibenden in über 500 Sportvereinen im
Kreis.
In seiner Geschäftsstelle in Siegen-Weidenau
ist zum 1. August 2011 oder später die Stelle
einer/eines Referentin/Referenten für das Programm
„NRW bewegt seine Kinder“ zunächst
befristet auf 24 Monate zu besetzen. Die Arbeitszeit
beträgt 19,5 Stunden/Woche.
Stellenausschreibung
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| 04.08.2011 |
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Mitgliederehrungen:
Was ist möglich?
Es gibt immer
mehr gemeinnützigkeitsrechtliche Beanstandungen
bei nachträglich überprüften gemeinnützigen
Vereinen/Verbänden durch das Finanzamt. Häufiger
Grund: besondere Mitgliederehrungen mit „Geschenken“,
die sich nicht im Rahmen der gesetzlichen Regelungen
bewegen. ...
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Das
Gesetz zur Förderung ehrenamtlicher Tätigkeiten
im Verein – wie geht es weiter?
Einen lebhaften
Diskussionsbedarf hatte bislang der im Februar 2011
von den Bundesländern Baden-Württemberg
und Saarland in den Bundesrat eingebrachte Gesetzentwurf
zur Förderung ehrenamtlicher Tätigkeiten
im Verein ausgelöst.
Mit dem Ziel, das geltende Haftungsrecht
bei ehrenamtlicher Tätigkeit zu entschärfen,
daneben auch den Verwaltungsaufwand für die ehrenamtlichen
Funktionsträger/Vorstände zu vereinfachen,
hat nun die Bundesregierung ihre Zustimmung über
modifizierte Fassung zur anstehenden Beschlussfassung
im Bundestag zunächst vorgelegt. ...
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| 16.06.2011 |
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14.06.2011 |
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Mitgliederversammlung
des SSV Freudenberg
Auf der a.o. Mitgliederversammlung
wurde eine Satzungsänderung beschlossen. Ab demnächst
stellt sich der Vorstand des SSV wie folgt zusammen:

v.l.:
2. Vorsitzender - Burkhard Hoffmann
Jugendwart - Guido Schulze
Sportwartin - Beate Uebach
Geschäftsführer - Dieter Jung
Kassenwartin - Monika Häbel
1. Vorsitzender - Michael Weller
nicht im Bild:
Koordinator Vereine - Thorben Grohnert
Mit dieser Neustrukturierung will
der Vorstand effizient sich für die Belange der
Mitgliedsvereine in der Stadt Freudenberg einsetzen.
Der Ansprechpartner für Hallenvergabe
wird in Zukunft der 2. Vorsitzende
sein.
Die Sportwartin kümmert sich
um die Belange des Deutschen Sportabzeichen und der
Stadtmeisterschaften in der Stadt Freudenberg.
Der Koordinator Vereine wird das
Bindeglied der Vereine zwischen Fachschaften und Bünde
sein, sowie versuchen Termine der Vereine in der Stadt
Freudenberg zu koordinieren.
Der Jugendwart wird sich um die Belange
der Jugend sowie Schule und Sport befassen.
Mit dieser klaren Zuweisung der Hauptaufgaben versuchen
wir ein Ansprechpartner für die Belange des Sports
in Freudenberg sein. Selbstverständlich stehen
Ihnen alle Vorstandmitglieder für Fragen rund
um den Sport zur Verfügung.
Ansprechpartner mit Telefon und E-Mail

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| 15.04.2011 |
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LSB-MITGLIEDERVERSAMMLUNG
PAKT FÜR DEN SPORT IN NRW GESCHLOSSEN
Auf der Mitgliederversammlung
des Landessportbundes NRW haben NRW-Ministerpräsidentin
Hannelore Kraft und LSB-Präsident Walter Schneeloch
am 12. Februar in Recklinghausen einen „Pakt
für den Sport“ geschlossen. Außerdem
unterzeichneten Sportministerin Ute Schäfer sowie
LSB-Vorstandsvorsitzender Dr. Christoph Niessen den
Pakt. Die Landesregierung sichert dem organisierten
Sport damit Unterstützung in allen wichtigen
Handlungsfeldern zu. Untermauert wird dies mit zusätzlichen
drei Millionen Förderung für 2011 als finanzpolitische
Botschaft des Paktes.
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LSB-MITGLIEDERVERSAMMLUNG
Mitgliedsbeiträge erhöht
Im parlamentarischen Teil der Mitgliederversammlung
beschlossen die Delegierten eine Erhöhung der
Mitgliedsbeiträge. Für
die Verbände beträgt diese neun Cent pro
Mitglied und bei den Bünden vier Cent. Die
Erhöhung wird erst ab Mitte des Jahres und damit
für 2011 nur zur Hälfte wirksam. Im folgenden
Jahr wird sie dann voll umgesetzt.
LSB-Vizepräsident Stefan Klett: „Wir sind
in den letzten drei Jahren gemeinsam konsequent den
Weg gegangen, um die Finanzen des Landessportbundes
NRW auf solide Füße zu stellen. Dies hat
den Boden bereitet, damit der Erhöhung in Recklinghausen
zugestimmt werden konnte.“
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SPORT
BEWEGT NRW
Der Landessportbund NRW stellt sich
öffentlichkeitswirksam neu auf. Mit dem Slogan
"Sport bewegt NRW" und vier Programmen geht
die Dachorganisation des NRW-Sports in die Offensive.
LSB-Präsident Walter Schneeloch: "Gut gemeinte
Kampagnen allein reichen nicht mehr aus. 'Sport bewegt
NRW' ist demgegenüber eine Initiative, die auf
Nachhaltigkeit angelegt ist."...
Über fünf Millionen Menschen sind Mitglied
in einem Sportverein. "Darauf sind wir stolz
und können deshalb zurecht behaupten: 'Sport
bewegt NRW'. Das ist unser Slogan, das ist unser Anspruch."
Mit vier maßgeschneiderten Programmen möchte
der Landessportbund NRW auf die spezifischen Bedürfnisse
der Bevölkerung eingehen:
„Die Programme widmen sich ganz der `Herausforderung
Bewegung`. Denn gute Ausdauer, Kraft, Koordination
und Beweglichkeit bilden den Grundstein für ein
langes und gesundes Leben. Bewegung und Sport leisten
außerdem einen wertvollen Beitrag zu einem gelingenden
sozialen Miteinander und für den Zusammenhalt
unserer Gesellschaft. Und wer einmal damit angefangen
hat, kann es nicht mehr lassen“, sagt Walter
Schneeloch.
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| 11.02.2011 |
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11.02.2011 |
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Steuertipp:
Sponsoring richtig abrechnen!
Ihr Verein engagiert sich
in der Kommune. Das kann beispielsweise im Sport,
im Naturschutz, im Jugendbereich oder auf kulturellem
Gebiet sein. Neben den Mitgliedern unterstützt
die örtliche Kaufmannschaft Ihre Aktivitäten.
Was ist zu beachten? ...
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Auch bei Vereinen:
Web-Adresse muss aktuell sein
Das gilt auch für Vereine:
Die Pflichtangaben im Web-Impressum müssen nicht
nur vollständig und korrekt, sondern auch aktuell
sein – andernfalls können eine Irreführung
und auch ein Wettbewerbsverstoß vorliegen, und
damit drohen Abmahnungen durch Wettbewerbsvereine
oder Konkurrenten. ...
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| 30.10.10 |
30.10.10 |
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Qualitätsmanagement
im Team
Das Beispiel aus Gelsenkirchen
Qualität ist ein Erfolgsfaktor.
Der Landessportbund NRW hat daher bereits im vergangenen
Jahr ein Pilotprojekt zu Einführung von Qualitätsmanagement
in seinen Mitgliedsorganisationen in Angriff genommen:
„Qualität in Bünden und Verbänden“.
Fünf Stadt- und Kreissportbünde sowie fünf
Fachverbände nehmen daran teil. Aktuell läuft
die zweite Projektphase auf vollen Touren. Ein Bericht
über Erfahrungen bei Gelsensport. ...
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Steuertipp: Tombola
Die Durchführung einer
Tombola ist im Vereinsbereich eine beliebte und erfolgsversprechende
Aktion zur Finanzierung bestimmter Projekte oder Veranstaltungen.
Was muss beachtet werden?
Firmen aus dem lokalen Umfeld stellen
Sachpreise zur Verfügung. Mit dem Kauf von Losen
erzielt der Verein Einnahmen. Der Loskäufer hat
die Chance auf einen Sachgewinn.
Eine typische und erfolgreiche win-win-Situation!
Der Verein muss aber dabei die Regularien bedenken.
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| 14.10.10 |
14.10.10 |
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Vertretungsmacht
im Verein: Das ist zulässig – darauf müssen
Sie achten!
Die Vertretungsmacht ist die
Befugnis, anstelle eines anderen rechtlich aufzutreten.
Der Vorstand nimmt diese als gesetzlicher Vertreter
des Vereins wahr. Sie kann in der Satzung beschränkt
werden, aber es ist nicht möglich, sie dem Vorstand
völlig zu entziehen. ...
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Kollektiver Rücktritt
aller Vorstandsmitglieder kann unzulässig sein
Die kollektive Niederlegung
der Ämter aller Vorstandsmitglieder eines Vereins
außerhalb der Mitgliederversammlung kann treuwidrig
sein und zur Versagung der Eintragung ins Vereinsregister
führen. Lesen Sie mehr!
Der Fall
Der Vorstand nach § 26 BGB eines
Vereins bestand aus dem Vorsitzenden und zwei Stellvertretern.
Jeweils zwei der Vorstandsmitglieder vertraten den
Verein im Rechtsverkehr. In einer Vorstandssitzung
traten alle drei Vorstandsmitglieder laut Protokoll
zurück und meldeten die Eintragung ihrer Löschung
beim Registergericht an, das die Löschung und
die Amtsniederlegung ablehnte. Die Niederlegung sei
rechtsmissbräuchlich und unwirksam. Dagegen legten
die Vorstandsmitglieder Beschwerde ein, ohne Erfolg.
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| 10.10.10 |
10.10.10 |
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